Zweitwohnungssteuer Halle

Alfred @, Mittwoch, 03.11.2010 (vor 5698 Tagen) @ bebe

Vor allen geht es hier von Deiner Seite nicht um einen Widerruf sondern um einen Widerspruch. Widerrufen soll die Stadt – aber die hält es mit Luther.

» ... ich habe mich vorwiegend in Halle aufgehalten
» und bin im Prinzip falsch angemeldet gewesen, soll ich darauf hinweisen> Wenn ja, Wie>
Wenn Du damit eine Berichtigung des Melderegisters fordern willst, ist der Widerspruch der falsche Weg. Da musst Du Dich an die Meldebehörde wenden. Hat nur Sinn, wenn Du den vorwiegenden Aufenthalt – möglichst unwiderlegbar – nachweisen kannst. Kann ich nicht beurteilen. Wäre natürlich immer der einfachste Weg. Haken dabei: Es müssen alle mitmachen.

Zum Widerspruch: So tragisch ist das mit der Richtigkeit dann auch wieder nicht. Daraus sollte zu erkennen sein, gegen was sich der Widerspruch richtet (Steuerbescheid mit Datum und Kassenzeichen), warum Du widersprichst und dass Du die Aufhebung des Steuerbescheids forderst.
Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen …. Begründung: … „ wäre schon der richtige Ansatz.
Bei der Begründung kannst Du (wenn nachweisbar behaupten)
„Die Registrierung mit Nebenwohnung ist falsch. Tatsächlich handelt es sich um meine Erstwohnung.“
Dann fügst Du noch hinzu:
Darüber hinaus stellt die Satzung keine gültige Rechtsgrundlage zur Erhebung einer Zweitwohnungsteuer dar. Sie enthält Normen, deren Verfassungswidrigkeit bereits mehrfach höchstrichterlich – zuletzt 2010 - durch das BVerfG festgestellt wurde.“
Damit wäre in der Begründung alles drin, was man für eine spätere Klage braucht. Auf die kannst Du Dich geistig schon einstellen, denn die Stadt ist unbeirrbar und wird dem Widerspruch nicht stattgeben.


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