Zweitwohnungssteuer Halle

Alfred @, Freitag, 10.06.2011 (vor 5624 Tagen) @ Sun-Devil

So viel Missverständnisse auf einmal.

Die „Wohnsitze“ schnorcheln mal wieder durch die Zeilen und „Brief der Stadt“ Halle kann viel bedeuten(vermutl. Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung). Und dann die Vorstellung „dass der Sinn der ZWS ja eigentlich sein sollte, dass die, die sich eine zweite Wohnung "leisten können", auch entsprechend etwas an die Stadt "abtreten"“ – der Kämmerer würde glatt auf die ZWSt verzichten, wenn das so wäre.

In Halle ist steuerpflichtig, wer mit Nebenwohnung registriert ist und diese (evtl.) innehat. Deswegen ist die Satzung ja auch nicht rechtmäßig.

Am leichtesten kommst Du aus der Nummer raus, wenn Du dem Steueramt nachweisen kannst, dass Du Dich von August 2005 bis April 2011 vorwiegend in Halle aufgehalten hast (Studium allein ist keine Nachweis).. Den Weg zum Einwohnermeldeamt kannst Du Dir dabei sparen, denn Du bist ja schon mit Hauptwohnung gemeldet (Nebenwohnung bei den Eltern>). Etwas mühsamer wäre es, wenn Du gegen die Rechtmäßigkeit Satzung selbst klagen müsstest.


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