Zweitwohnungssteuer Halle

Yvonne Winkler @, Samstag, 06.11.2010 (vor 5679 Tagen) @ Ex-Hallenser

Zur ersten Frage: Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

http://www.inneres.sachsen-anhalt.de/min/r33/download/kag_lsa.pdf

Zur zweiten Frage: Wenn man etwas für sich Günstiges in Anspruch nehmen möchte, muss man das belegen. Der Mietvertrag eines anderen wird nicht so sehr weiterhelfen. Den anderen verraten muss man schon gar nicht.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion