Zweitwohnungssteuer Halle

Alfred @, Mittwoch, 03.11.2010 (vor 5842 Tagen) @ René

» Was mir hier aufällt: Verjährung.
» Nach §169
» AO
wären es vier Jahre. Damit ist der Zug für 2005 abgefahren.
Das Thema haben wir hier schon mal sehr ausführlich diskutiert. Da sollte man auch den § 170 AO lesen - da steht nämlich drin, wann die Festsetzungsfrist beginnt. Das ist wie in der Bibel - tausend Jahre sind wie ein Tag. Und 2005 kann wie heute sein. Bei Halle kann man es vermutlich anbringen - Stoff für einen munteren Streit unter Verwaltungsjuristen. Andere Satzung sind da etwas robuster.


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