Zweitwohnungssteuer Halle

Ex-Hallenser @, Sonntag, 07.11.2010 (vor 5838 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo!

Tut mir leid, nochmal nachfragen zu müssen, aber mein Problem ist, dass ich diese Gesetzestexte nicht verstehe bzw. richtig auslegen kann. Am Anfang steht etwas von der Verjährung, aber keine konkreten Zeiträume, und weiter hinten, dass KOSTEN nur rückwirkend für 3 Jahre berechnet werden können. Aber es geht hier ja um Steuern, oder>

Zu der zweiten Frage vielleicht noch ein Nachtrag: Wir waren beide Mieter, haben den Mietvertrag zusammen unterschrieben und jeder hat einen bekommen. Wenn ich nun meinen verlege und den Mitbewohner um eine Kopie bitte, steht da ja genau dasselbe wie in meinem drin... Also müsste das für das Amt ja irrelevant sein. Ausserdem "soll" man seinen Mitbewohner "verraten" - auf dem gelben Erklärungsblatt soll jeder Mieter mit den nur von ihm und den gemeinsam genutzten Quadratmetern aufgelistst werden... Soll ich behauptet, dass ich den Namen nicht mehr kenne>>> DEswegen kam er wohl auch auf die Idee, den Namen zu schwärzen...

Danke für die Hilfe! Schönen Sonntag!


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