Zweitwohnungssteuer Halle

René ⌂ @, Mittwoch, 03.11.2010 (vor 5682 Tagen) @ bebe

Mit dem von Yvonne zitierten Urteil kannst du sie ggf. auch selber mal anschreiben. Ich mache mich aber auch noch mal kundig.

Ansonsten heißt es nicht nur Argumente gegen die Steuer als Ganzes auflisten, sondern ggf. auch gegen Teile. Ist die Miete richtig> Was mir hier aufällt: Verjährung.

Nach §169 AO wären es vier Jahre. Damit ist der Zug für 2005 abgefahren.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion