Zweitwohnungssteuer Halle

Alfred @, Sonntag, 07.11.2010 (vor 5699 Tagen) @ bebe

» Ehrlich gesagt, ich verstehe nur Bahnhof!!
Ist ja erst Mal nur eine formale Frage. Und wenn Du Dich jeweils zum 1. eines Monats umgemeldet hast, wäre es sogar völlig unerheblich. Wenn nicht, kann man – rein formal – darauf bestehen, dass mit dem Tag der Abmeldung auch die Steuerpflicht für die Wohnung erlischt und nicht per Satzung einfach bis zum Ende des Monats weiter gerechnet wird. Das sieht das OVG LSA zwar anders, aber das macht die Sitzung ja auch nicht richtig.


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