NEWS Köln: OVG bestätigt Nichtigkeit der Änderungssatzung

LionelHutz @, Dienstag, 10.05.2011 (vor 4974 Tagen)

In der Vergangenheit hatte ich [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/board_entry.php>id=8082]hier[/link] bereits über die Absicht von Kölner Rat und Verwaltung berichtet, die Zweitwohnungssteuer in rechtswidriger Weise auszuweiten und den Kreis der Steuerpflichtigen rückwirkend ab 2005 zu erweitern.

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in dieser Angelegenheit mit Beschluss vom 28. April 2011, Aktenzeichen 14 A 585/11, einen Antrag auf Zulassung der Berufung der Stadt Köln verworfen.

(Anmerkung: In der veröffentlichten Fassung der Entscheidung ist lediglich von der "Stadt L." und dem "Verwaltungsgericht L." die Rede.)

Mit ihrem Antrag wandte sich die Stadt Köln gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, in dem das Verwaltungsgericht die Nichtigkeit einer rückwirkenden Änderung der 2. Änderungssatzung soweit sie § 2 Abs. 6 der Zweitwohnungssteuersatzung betrifft inzident festgestellt hat.

Mit der Ablehnung des Antrages auf Zulassung der Berufung ist die Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln, mit dem die Nichtigkeit der rückwirkenden Änderung festgestellt wurde, rechtskräftig geworden.

Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, in dem das Gericht die Nichtigkeit der rückwirkenden Änderung der Änderungssatzung feststellt ist hier veröffentlicht.
Ein Forenbeitrag zu dieser Entscheidung findet sich [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/board_entry.php>id=8907&page=1&category=0&order=last_answer&descasc=DESC]hier[/link].

Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts dürfte nunmehr endgültig feststehen, dass Verheiratete bis 31. Dezember 2008 nicht zur Kölner Zweitwohnungssteuer herangezogen werden können, wenn sie geltend machen können, die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen innegehabt zu haben. Entgegen der Auffassung der Stadt Köln kommt es in diesen Fällen und für diesen Zeitraum nicht darauf an, welche der Wohnungen vorwiegend genutzt wurde, oder an welchem Ort sich der besteuerte Bürger überwiegend aufgehalten hat.

Die Stadt Köln hält es offensichtlich auch weiterhin nicht für geboten ihre Bürger über die nun rechtskräftig festgestellte Rechtslage zu informieren. Die auf der Internetseite der Stadt Köln veröffentlichte Satzung bleibt damit auch weiterhin falsch. Der dort veröffentlichte Satzungstext gilt nicht, wie sein § 16 behauptet, ab 1. Januar 2005 sondern allenfalls ab dem 1. Januar 2009.

Statt ihre Bürger zutreffend über die Steuer zu informieren, wird die Stadt jetzt versuchen Besitzer von Zweifamilienhäusern und Häusern mit Einliegerwohnungen zur Steuer heranzuziehen. Dabei soll es sich angeblich um weitere 15.000 Steuerfälle handeln, von deren Bearbeitung seit 2005 aus Personalmangel abgesehen wurde. Eine diesbezügliche Mitteilung der Kölner Stadtverwaltung findet sich [link=http://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp>__kvonr=27524&voselect=6553]hier[/link].

Das könnte ein heißer Spätsommer beim Zweitwohnungssteuergericht L. werden... ;-)


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