NEWS Köln: OVG bestätigt Nichtigkeit der Änderungssatzung
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» Die Kriterien nach denen die Stadt vorgeht, hat sie freundlicherweise offen
» gelegt: Dank eines ausgeklügelten
» Fragebogens, kann der 'Steuerpflichtige' quasi selbst entscheiden, ob er steuerpflichtig ist oder nicht.
Die Stadt Köln kennt die Tücken- wie man sie versucht auszutricksen, die Verwaltung ist auf dem richtigen Weg, das ihr zustehend Einnahmereserve Steueraufkommen zu generieren.
Vorbildfunktion - es bleibt nur noch die Frage offen: Wann kommen die übrigen Kommunen auf den Trichter >
Es wäre zu begrüßen wenn diese Einnahmequellen zur Pflicht jeder Kommune gemacht würde und nicht immer wieder aus dem Finanzausgleich Geld zu fordern. Zuerst die eigenen Möglichkeiten ausschöpfen. Eine Kommune die keine Zweitwohnungssteuer erhebt- dürfte nur noch maximal ein prozentualer Abschlag beim kommunalen Finanzausgleich zu Teil werden. Es müssten Erziehungsmaßnahmen von der Bundeseregierung eingeleitet werden.
Fakt ist wer mehr Vermögen besitzt als nötig, muss gemolken werden! Jedem Sparer wird Zinsabschlag abgezweigt, weshalb nicht den Mehr- Immobilienbesitzern>
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LionelHutz,
10.05.2011
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Alfred,
10.05.2011
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toubib,
11.05.2011
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Alfred,
12.05.2011
- NEWS Köln: OVG bestätigt Nichtigkeit der Änderungssatzung - toubib, 13.05.2011
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toubib,
11.05.2011
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Alfred,
17.06.2011
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LionelHutz,
17.06.2011
- NEWS Köln: OVG bestätigt Nichtigkeit der Änderungssatzung - Alfred, 18.06.2011
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Kommunalfreund,
18.06.2011
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LionelHutz,
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Alfred,
18.06.2011
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Kommunalfreund,
18.06.2011
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Kommunalfreund,
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Alfred,
18.06.2011
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LionelHutz,
17.06.2011
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LionelHutz,
06.07.2011
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Alfred,
06.07.2011
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LionelHutz,
06.07.2011
- NEWS Köln: OVG bestätigt Nichtigkeit der Änderungssatzung - Alfred, 06.07.2011
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Alfred,
06.07.2011
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Alfred,
10.05.2011