NEWS Köln: OVG bestätigt Nichtigkeit der Änderungssatzung

Alfred @, Donnerstag, 12.05.2011 (vor 4973 Tagen) @ toubib

» Mal sehen, wie hartleibig Poltiker sind, wenn die Gefahr besteht, dass der Wähler zuschlägt und sie bei der nächsten Gelegenheit in die Wüste schickt.
Ich denke mal, dass wegen der ZWSt kein Kommunalpolitiker, der mit beiden Füßen fest in den Wolken steht, "in die Wüste geschickt" wird. Das dürfte - hinsichtlich der Wüste - auch gegen sämtliche Umweltschutzbestimmungen verstoßen.

Das aus meiner Sicht wirklich Schöne ist, dass es jetzt drei Obergerichte mit unterschiedlicher Bewertung des "Ausnahmebefreiungstatbestandes (oder Befreiungsausnahmetatbestandes>)" gibt.

Richtig werden natürlich alle drei Auffassungen sein. Alles eine Frage der Auslegung, ggf. noch der Fußnoten. Das ist doch das Gute am Recht: Es entwickelt sich (nur>) im Mikrokosmos der ZWSt ständig fort (insbesondere immer weiter von bürgerlich-rechtlichen Vorstellungen).


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