NEWS Köln: OVG bestätigt Nichtigkeit der Änderungssatzung
» Das Oberverwaltungsgericht NRW sowie das Verwaltungsgericht Köln haben bereits entschieden, dass die letzte Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln nichtig ist.
Das behindert die Rechtsaufassung der Verwaltung doch nicht. Richteriche Entscheidungen sind nur akzeptabel, wenn sie dieser Rechtsauffassung nicht zuwiderlaufen (übrigens ein allgemeines Grundsatz).
» Demnach existieren mindestens zwei unterschiedliche Fassungen der Satzung. Eine für Zeiträume von 2005-2008 und eine für Zeiträume ab 2009.
Welche Satzung ist denn nun eigentlich „gültig“>
Kann doch nur die in der Fassung der 2. Änderung vom 19.12.2008 sein. In dieser Fassung fehlt aber der § 2a (der rückwirkend in Kraft gesetzt sein muss). Sonst wäre auch die Satzung vom 19.12.2008 „rechtsstaatswidrig“ und nichtig, weil sie die Steuerpflicht allein an die formale Anmeldung (besser: Registrierung) einer Wohnung als Nebenwohnung knüpft. § 2a wiederum macht aber den § 2 Abs. 6 in der neuen Fassung überflüssig bzw. sogar zu einer weiteren Diskriminierung Verheirateter.
Könnte man glatt auf die Idee kommen, es gibt keine gültige Fassung. Da muss man im Rathaus schon stark sein, wenn man die ZWSt weiter eintreiben will.
M.E. eine güntige Position für alle "Neufälle". Eine passende Einleitung für ein Schreiben an Verwaltung/OB wäre z.B.
"Sie berufen sich in ihrem Anschreiben auf eine rechtsstaatswidrige, nichtige Satzung als Rechtsgrundlage für die Erhebungs einer ZWSt ...
Die Mitglieder des Hohend Rates der Stadt Köln (nicht zu verwechseln mit dem Elferrat - der befasst sich nur mit enrsthaften Dingen) könnte man ja auch mal fragen, wie lange sie sich von einer schlecht erzogenen Verwaltung noch vorführen/verarschen lassen wollen.
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LionelHutz,
10.05.2011
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