NEWS Köln: OVG bestätigt Nichtigkeit der Änderungssatzung

LionelHutz @, Mittwoch, 06.07.2011 (vor 4671 Tagen) @ LionelHutz

Die Stadt Köln will sich ihrem Schicksal wohl immer noch nicht ergeben.

Das Oberverwaltungsgericht NRW sowie das Verwaltungsgericht Köln haben bereits entschieden, dass die letzte Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln nichtig ist.

Demnach existieren mindestens zwei unterschiedliche Fassungen der Satzung. Eine für Zeiträume von 2005-2008 und eine für Zeiträume ab 2009.

Die Stadt Köln stellt auf ihrer Internetseite aber immer noch eine Fassung einer Zweitwohnungssteuersatzung ein, die angeblich ab 2005 gilt.

Dieses ist insbesondere deshalb pikant, weil die Stadt Köln derzeit in großem Umfang Aufforderungen zur Abgabe einer Steuererklärung versendet. Die Empfänger erhalten diese Aufforderung zum ersten mal und müssen sich in großen Teilen auch für Zeiträume vor 2009 erklären.

Ungeachtet eindeutiger und rechtskräftiger Entscheidungen gibt sich die Stadt Köln nicht geschlagen und versucht offenbar in sämtlichen Fällen den Verwaltungsrechtsweg vollständig auszuschöpfen.

Daraufhin hat sich das Oberverwaltungsgericht NRW jetzt noch einmal geäußert und der Stadt Köln eine klare Ansage gemacht.

In dem Beschluss des OVG NRW vom 7. Juni 2011, Aktenzeichen: 14 A 2181/10, heißt es:

"Stellt sich somit die Ursprungsfassung des § 2 Abs. 6 der Zweitwohnungssteuersatzung mit dem vorbeschriebenen Inhalt als wirksam dar, handelt es sich bei der rückwirkenden Einschränkung des Anwendungsbereichs der Befreiungsvorschrift um eine belastende Regelung mit echter Rückwirkung, die grundsätzlich und so auch hier rechtsstaatswidrig und deshalb nichtig ist.
[...]
Der Senat ist der Bitte der Beklagten nicht gefolgt, von einer Entscheidung über den vorliegenden Zulassungsantrag abzusehen, bis über vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufungen mit vergleichbarer Problematik entschieden ist. Die Rechtslage ist klar, und eine andere Erkenntnis in einem Berufungsverfahren ist nicht zu erwarten."


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