NEWS Köln: OVG bestätigt Nichtigkeit der Änderungssatzung
» Der Vollständigkeit halber: Es geht vor allen Dingen um die Schlüsselzuweisungen. Die werden pro Bürger gerechnet (in Bayern ist es ein » bisschen anders). Aber: Nicht alle Kommunen schielen auf diese Schlüsselzuweisungen, wenn sie ZWSt erheben.
Zur Ergänzung sei daraufhingewiesen, dass in ganz Baden-Württemberg jeden Monat erneut Kommunen Beschlüsse fassen und zwar in erster Linie um an die Schlüsselzuweisungen zu gelangen!
Wen könnten den die Kommunen noch melken> Vom Bund werden diese doch so dramatisch mit Aufgaben bedacht ohne dass sich der Bund um die Finanzierung kümmert. Der Bund benötigt die Einnahmen um diese in die ganze Welt zu verteilen- und damit Europa zu retten. Deutschland die Lokomotive oder die Melkkuh von Europa>
» » ...auf Kosten von 'Zweitwohnungsinhabern'.- weil es da ja nicht die Ärmsten erwischT
» Das ist Volkes Stimme. Eine Befragung z.B. der Kölner Bürger würde ein glattes "JA" für die ZWSt bringen. Da sind die Kommunalpolitiker durchaus auf der Wellenlänge ihrer Wähler (in Köln ändern!
Rate Euch dringend - mal sich in den Ferienregionen bei Ein heimischen nach dem Sinn der Zweitwohnungssteuer zu erkundigen, da müsst ihr alle feststellen- "Die Zweitwohnungssteuer kann gar nicht hoch genug sein" denn mit den vielen Rolladensiedlungen und Fremden die sollen einfach die Zwst. zahlen. Es wäre gut wenn man dafür 30 % von Jahreskaltmiete berechnen würde ! so sind die Urteile von den Einheimischen.
In der Schweiz strebt eine Kommune 10 % Zweitwohnungssteuer vom Verkehrswert an / den Gemeinder'ten sind die Berechnungen von der Miete viel yu wenig!
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LionelHutz,
10.05.2011
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Alfred,
10.05.2011
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toubib,
11.05.2011
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Alfred,
12.05.2011
- NEWS Köln: OVG bestätigt Nichtigkeit der Änderungssatzung - toubib, 13.05.2011
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Alfred,
17.06.2011
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LionelHutz,
17.06.2011
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Kommunalfreund,
18.06.2011
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LionelHutz,
06.07.2011
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Alfred,
10.05.2011