NEWS Köln: OVG bestätigt Nichtigkeit der Änderungssatzung

Alfred @, Samstag, 18.06.2011 (vor 4936 Tagen) @ LionelHutz

» Der erklärte Zweck der Kölner Zweitwohnungssteuer ist es, höhere Zuweisungen aus dem Finanzausgleich zu erhalten. Das kannst Du in den Materialien von Rat und Verwaltung zur Kölner Zweitwohnungssteuer nachlesen.
Der Vollständigkeit halber: Es geht vor allen Dingen um die Schlüsselzuweisungen. Die werden pro Bürger gerechnet (in Bayern ist es ein bisschen anders). Aber: Nicht alle Kommunen schielen auf diese Schlüsselzuweisungen, wenn sie ZWSt erheben.

» Die Einnahmen aus der Steuer selbst würden aber durch die Personalkosten für deren Erhebung allerorten wieder aufgefressen.
Mithin ein Minus-Summenspiel.

» ...auf Kosten von 'Zweitwohnungsinhabern'.
Wenn man die Gerichtskosten usw. auch noch mit einbezieht, zahlt der gemeine Steuerzahler als solcher.

» Aus welchen Quellen beziehst Du eigentlich Deine Erkenntnisse>
Wieso Erkenntnisse> Das ist Volkes Stimme. Eine Befragung z.B. der Kölner Bürger würde ein glattes "JA" für die ZWSt bringen. Da sind die Kommunalpolitiker durchaus auf der Wellenlänge ihrer Wähler (in Köln ändern sie das zur Zeit ein bisschen).


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