NEWS Köln: OVG bestätigt Nichtigkeit der Änderungssatzung
» Die Mitglieder des Hohend Rates der Stadt Köln ... könnte man ja auch mal fragen, wie lange sie sich von einer schlecht erzogenen Verwaltung noch vorführen/verarschen lassen wollen.
Die Ratsfraktionen waren vor Beschlussfassung darüber informiert, dass die beabsichtigte Änderung klar gegen das Rückwirkungsverbot verstößt und in kürzester Zeit von den Gerichten kassiert wird. Das hat aber nicht einmal die Opposition davon abgehalten, brav für die rechtswidrige Änderung zu stimmen.
In einer Stellungnahme der Kölner FDP zu dem Urteil des VG Köln, mit dem die Änderungssatzung wohl erstmals für Nichtig erklärt wurde, teilte der Fraktionsgeschäftsführer mit:
"... steht die Kölner FDP-Fraktion der Erhebung der Zweitwohnungssteuer grundsätzlich skeptisch gegenüber. Das hat sich mit unserer Zustimmung zu der Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung nicht geändert. Vielmehr ist die Änderung eine eindeutige Verbesserung für bestimmte Steuerzahler, die bisher mit der Zweitwohnungssteuer belastet worden sind. In der Zweitwohnungssteuersatzung werden nun nicht mehr aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten bzw. Lebenspartners, dessen eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, herangezogen.
Da die FDP-Fraktion im Rat bisher keine Mehrheit für die Abschaffung der Zweitwohnungssteuersatzung erhielt, versuchen wir allen Verbesserungen für den Steuerzahler zuzustimmen. Damit geben wir unsere kritische Beurteilung über die Zweitwohnungssteuer jedoch nicht auf.
Deshalb steht unsere Zustimmung für die Verbesserung für den Steuerzahler bei der Zweitwohnungssteuer auch nicht gegen unsere grundsätzliche Kritik."
Rechtsstaatswidrige, rückwirkende Besteuerung = eindeutige Verbesserung für bestimmte Steuerzahler.
"Kritische Beurteilung",
was will man dazu noch sagen> :clap:
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LionelHutz,
10.05.2011
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12.05.2011
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