NEWS Köln: OVG bestätigt Nichtigkeit der Änderungssatzung

Alfred @, Dienstag, 10.05.2011 (vor 5522 Tagen) @ LionelHutz

» Das könnte ein heißer Spätsommer beim Zweitwohnungsteuergericht L. werden ... ;-)
Ganz bestimmt. Wenn das nicht mutwillige Vernichtung von Steuergeldern wäre, könnte es sogar lustig werden, denn jetzt geht es gegen die kommunalwahlberechtigten Kölner Bürger. Es rächt sich eben alles, insbesondere eine allzu artistische Auslegung höchstrichterliche Beschlüsse (die schon ohne Auslegung schlimm genug sind).

PS:
Wenn jemand Klug heißt, muss er dann auch klug sein>


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