NEWS Köln: OVG bestätigt Nichtigkeit der Änderungssatzung

toubib @, Mittwoch, 11.05.2011 (vor 5410 Tagen) @ Alfred

» » Das könnte ein heißer Spätsommer beim Zweitwohnungsteuergericht L. werden
» ... ;-)
» Ganz bestimmt. Wenn das nicht mutwillige Vernichtung von Steuergeldern
» wäre, könnte es sogar lustig werden, denn jetzt geht es gegen die
» kommunalwahlberechtigten Kölner Bürger. Es rächt sich eben alles,


Das kann interessant werden, Mal sehen, wie hartleibig Poltiker sind, wenn die Gefahr besteht, dass der Wähler zuschlägt und sie bei der nächsten Gelegenheit in die Wüste schickt.

Das schöne an der ZWS war ja bisher immer, dass derjenige Teil der Bewohner getroffen wird, drt sich nicht per Wählervotum wehren kann....


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