ZWS in Leipzig

Alfred @, Montag, 06.06.2011 (vor 4679 Tagen) @ dirk 74

» Begleitchreiben "Nunmehr wurde im gerichtlich Verfahren geklärt, inwieweit dieser Tatbestand auch künftig als Ausnahme von der Zweitwohnungssteuer anerkannt werden kann"

Wenn im Anschreiben steht„als Ausnahme von der Zweitwohnungsteuer anerkannt“, gibt das Aufschluss auf die „Denkweise“ der Stadtverwaltung, die zu hinterfragen sich wirklich lohnt. Sollte man aber schriftlich machen .

Gegen die ZWSt lässt sich – neben viel Störfeuer - mit Erfolg letztendlich nur vorgehen, wenn man behauptet und nachweisen kann, dass es sich bei der Nebenwohnung in Leipzig um die „tatsächlich vorwiegend genutzte Wohnung“ – mithin die Haupt-/Erstwohnung handelt/gehandelt hat. Deren Besteuerung verstößt gegen Bundesrecht.

Zusätzlich:
- Eine entsprechende Berichtigung des Melderegisters ist zumindest „ab sofort“ zu veranlassen.
- Ein Bußgeld wegen Verstoß gegen das Meldegesetz muss ggf. tapfer hingenommen werden.


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