ZWS in Leipzig

Himbim13 @, Freitag, 10.06.2011 (vor 4676 Tagen) @ Alfred

Zu der Einlassung vom 10.06.11
darf ich darauf hinweisen, dass ich zum Musterbrief den Sie
vorschlagen eben noch darauf hinweisen würde, dass ich auf
diese Steuerpflicht bei Anmeldung einer Nebenwohnung von
der Behörde nicht aufmerksam gemacht wurde und somit
eine mindere Qualität der behördlichen Leistung vorliegt.
Wie die Behörde mit diesem Hinweis oder auf diese Kritik reagiert bleibt doch zunächst offen. Was ist denn an dieser Beifügung falsch>

Denn wenn ein Leipziger umzieht………
Ich empfehle den Kritikern meiner Überlegungen sich über Fakten nachfolgender Verordnung kundig zu machen.

Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten
(Meldedatenverordnung – MeldDV)
Vom 14.März 2007
Fundstelle: GVBl. S. 244;
hier: vor allem § 2 Rückmeldungen. Die daraus
geschlossenen Erkenntnisse wären doch interessant von Ihnen
kommentiert zu werden.

Und warum soll ich Politiker befragen………!

Geht nicht alle Macht vom Volke aus>
Vertreten die Abgeordneten, die wir wählen, nicht das Volk>
Wer sich als Abgeordneter oder Amtsträger aufstellen lässt,
will doch gewählt oder wieder gewählt werden!
Ist es nicht die Abgeordnete, oder Abgeordneter, die oder der einer Verordnung einer Verordnungsänderung, einem Gesetz oder Gesetzesänderung zustimmen oder ablehnen kann>
Die gewählten Volksrepräsentanten sind zwar an keine Weisung
Gebunden, sind aber für ihr erteiltes Votum verantwortlich.
Hat denn der Bürger in einem freiheitlichen demokratischen
Rechtsstaat nicht das Recht seinen gewählten Abgeordneten
vor der Wahl zu befragen, wie er zu gewissen Fragen steht>
Und es gibt ein altes Sprichwort:
„Wer einmal lügt dem glaubt man nicht, auch wenn Er
gleich die Wahrheit spricht“!


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