ZWS in Leipzig

Alfred @, Donnerstag, 09.06.2011 (vor 4698 Tagen) @ rene5

» ... kann dieStadt daraus nicht eine Steuerpflicht ableiten - so nach dem Motto: selber schuld wer falsch meldet>
Würde die Stadt bestimmt gerne, darf sie aber nicht. Da ist seit 2009 das BVerwG vor. Außerdem zur Sprachregelung: Für die Registrierung einer Wohnung ist die Meldebehörde zuständig und verantwortlich. Die legt fest, welche Wohnung Haupt- und welche Nebenwohnung ist.

» Was würde diese OWI -wie du schreibst - an Strafe kosten>
Die Höhe des Bußgelds i von Bundesland zu Bundesland verschieden - steht für Leipzig im Sächsichen Meldegesetz, für die andere Wohnung ...


» Wie lang rückwirkend kann denn die Stadt denn ihre Meinung ändern und diese Steuer fordern>
Da sage ich mal gehässig: Eine Meinung kann nur der ändern, der eine hat. Die rückwirkende Forderung KANN bis zu 7 Kalenderjahre reichen. Da die Satzung erst seit 1.10.2005 in Kraft ist, hat die Stadt noch jede Menge Zeit, sich eine Meinung zu bilden und die dann zu ändern.

» Zeitpunkt der rückwärtigen Anmeldung als Hauptwohnung.
Darauf kommt es nicht an. Ein unerschöpfliches Thema...


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