ZWS in Rostock

Rostock erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2001. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Rostock

Befreiung

Die Satzung der Rostock sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Ferienwohnungen, die weniger als 1 Monat genutzt werden

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Letzte Änderung: 15.05.2014