ZWS in Erfurt
Erfurt erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2003. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 16% (effektiv 16%).
Satzung
Satzung von Erfurt
Befreiung
Die Satzung der Erfurt sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Personen unter 18 Jahre bei Schul- oder Berufsausbildung
- Zweitwohnung als Kapitalanlage
- Wohnungen der Wohlfahrtspflege
- Wohnungen der Jugendhilfe
- Pflegeheime
- Frauenhäuser
- Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
- Strafvollzugsanstalten
- Wehrpflichtige in Kasernen
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Letzte Änderung: 15.05.2014