ZWS in Erfurt

Erfurt erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2003. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 16% (effektiv 16%).

Satzung

Satzung von Erfurt

Befreiung

Die Satzung der Erfurt sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Personen unter 18 Jahre bei Schul- oder Berufsausbildung
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Pflegeheime
  • Frauenhäuser
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Strafvollzugsanstalten
  • Wehrpflichtige in Kasernen

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Letzte Änderung: 15.05.2014