Ehegattenprivileg

Alfred @, Dienstag, 03.08.2010 (vor 5482 Tagen) @ LionelHutz

» Diese Rechtsauffassung dürfte aber inzwischen als überholt gelten.
Trifft wohl für mehrere "Rechts"-auffassungen der NRW-Verwaltungsgerichtsbarkeit zu.

Auch die jetzige Satzung enthält unverändert ein "Ehegattenprivileg": Verheiratete, die ihre eheliche Wohnnung in Köln nicht vorwiegend nutzen sind, werden nicht besteuert.

» Das VG Köln sagt nach meinem Verständnis nunmehr quasi:

» "Sorry Leute, bei unserer bisherigen Auslegung ...
» dürfte aber den Kern der Sache treffen.
Durchaus, wenn auch übertrieben höflich. In den Entscheidungen fehlt nämlich das "Sorry" - aber das hat ein freier Richter wohl nicht nötig.

Das ganze Problem besteht doch eben darin, dass ein Richter "erkennt", dass es sich um eine Ausnahme oder Befreiung handelt - genau das ist es eben nicht. Die Norm "Zweitwohnung ist jede Wohnung .. als Nebenwohnung dient ..." ist verfassungswidrig und trifft für die Mehrheit der deutschen Bevölkerung auch nicht zu.


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