Ehegattenprivileg

Alfred @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5715 Tagen) @ LionelHutz

» Meiner Meinung ... und die ist aus genügend anderen Gründen nichtig.
Da sind wir uns ja einig, wenn auch vielleicht nicht aus den gleichen Gründen.

» ... Eine komplett neue Satzung dürfte politisch (Rot/Grün) zumindest brisant sein. Es gibt ja auch keine wesentliche neue Rechtsprechung.
Da wäre die Frage, auf welchen Zeitpunkt sich die "neue Rechtsprechung" bezieht. Das VG Köln (und wohl auch das OVG NRW) kann jedenfalls seine Rechtsprechung bis 2009 nicht mehr halten.


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