Ehegattenprivileg

Alfred @, Dienstag, 03.08.2010 (vor 5482 Tagen) @ LionelHutz

» Der Umstand, dass eine zuvor "vertretbare" juristische Auslegeungsvariante durch eine dieser Auslegung entgegenstehende gesetzgeberische Entscheidung überholt und damit juristisch "unvertretbar" wird, ...
Konkret war und ist da nichts auslegbar. Es geht mir entschieden zu weit, dass ein Richter sich die Freiheit nimmt, eine im Wortlaut eindeutige Norm (Wille des Gesetzgebers) "auslegen" zu müssen. Aber das Institut der Urteilsschelte ist ja (leider) abgeschafft.

» Das "Sorry" müsste in diesem Fall eigentlich vom Rat an das Gericht gehen, weil er das VG durch seine wirre Gesetzgebung in gewisser Weise bloßgestellt hat.
Zum Bloßstellen wurde keine wirre Gesetzgebung gebraucht. Für die wäre ein "Sorry" aber schlicht zu wenig. Das Kreuz mit der kommunalen gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit ist, dass die Kommunen damit nicht umgehen können.

» Mir persönlich machen die Kölner mit jedem "Heilungsversuch" die Arbeit leichter.
Na, hoffentlich ist das so.

» Wenn Du in diesem Zusammenhang von Entscheidungen sprichst, darf ich fragen, auf welche Du Dich beziehst> Mir ist nur eine aus Juni bekannt. Näheres habe ich gerade nicht im Kopf, ist aber leicht zu finden. Kostenlos ;-)
Neben der vom Juni (21. Kammer) habe ich, aus vermutlich der gleichen Quelle, eine vom Mai (27. Kammer).

»» Die Norm "Zweitwohnung ist jede Wohnung .. als Nebenwohnung dient..." ist verfassungswidrig und trifft für die Mehrheit der deutschen Bevölkerung auch nicht zu.
» Das mag schon stimmen, wenn Du damit auf Art. 105 Abs. 2a GG abzielst.
Nein, bezüglich
- der Nichtigkeit beziehe ich mich auf das BVerfG,
- der Mehrheit auf einfache Statistik. Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist nach dem Melderecht für eine überwiegend genutzt Wohnung mit Nebenwohnung zu registrieren, wenn die Familie eine andere Wohnung überwiegend nutzt.

» Deine These hat gerade zur logischen Folge, dass immer neu nachgebessert werden muss, weil das Problem grundsätzlicher Natur ist.
» Insofern geben Dir die Kölner Entwicklungen wohl recht.
Es ist der Fluch der bösen Tat ...

» Die Steuersatzung bläht sich immer mehr auf, bis sie sich am Ende so sehr in Widersprüche verstrickt, dass sie schließlich implodiert.
Hoffentlich bald ...
Ändert aber nichts daran, dass (nicht nur) die Kölner Satzung


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