Ehegattenprivileg

LionelHutz @, Dienstag, 03.08.2010 (vor 5715 Tagen) @ Alfred

» Neben der vom Juni (21. Kammer) habe ich, aus vermutlich der gleichen Quelle, eine vom Mai (27. Kammer).

Ahja, Danke. Hatte die Mai Entscheidung schon als uninteressant weggelegt. Am Ende werden ja sogar noch Tage gezählt. Aber es hat dem Bankgeschäftsführer wenigstens nicht geschadet.

Das eigentlich interessante an dem Urteil ist, dass die 27. Kammer ihren seitenweisen Ausführungen einen falschen Satzungstext zu Grunde gelegt hat. Sogar in der konsolidierten Internetfassung der vom Gericht angewandten Satzung in der Fassung vom 19. Dezember 2008 heisst es: "Diese Satzung tritt am 01. Januar 2009 in Kraft". Der gegenständliche Zeitraum liegt größtenteils vor 2009. Ob es sich dabei um einen relativ heftigen Fehler oder eine weitere contra legem Auslegung handelt oder ob das Gericht einfach noch nicht die Katze aus dem Sack lassen wollte, weil es in dem Fall eh nicht darauf ankam, bleibt leider offen. Ich bin mir aber sicher, dass jemand der 27. Kammer inzwischen einen Hinweis gegeben hat. Vielleicht gehen die ja auch mal mit der 21. zusammen in die Gerichtskantine... ;-)


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