Ehegattenprivileg

LionelHutz @, Dienstag, 03.08.2010 (vor 5482 Tagen) @ Alfred

» Meine Meinung eher: Hätten sie die derzeit gültige Fassung zu Grunde gelegt, hatten sie diese wegen der unzulässigen Rückwirkung gleich für unwirksam erklären müssen.

Meiner Meinung nach bleibt am Ende nur noch 18. Dezember 2008 übrig, in Kraft ab 1. Januar 2009 und die ist aus genügend anderen Gründen nichtig.

» Mal sehen, ob und wann die Stadt ihre Satzung ändert und welcher Unfug dann neu auftaucht.

Momentan ist erstmal Sommerpause. Ich wüsste aber auch nicht, wie sie aus der Nummer jetzt so schnell rauskommen. Eine komplett neue Satzung dürfte politisch (Rot/Grün) zumindest brisant sein. Es gibt ja auch keine wesentliche neue Rechtsprechung.


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