Stand heute

Lyra @, Sonntag, 22.08.2010 (vor 5601 Tagen) @ Alfred

Alfred,

ich bin froh über Deinen Beitrag, da fühle ich mich gleich nicht mehr so allein in meiner Fassungslosigkeit (habe meinen Steuerbescheid immer noch nicht verkraftet).

Ich zitiere aus der fünfseitigen Begründung meines Bescheides:

"Inhaber der Zweitwohnung ist derjenige, dessen melderechtlichen Wohnverhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken.(...)
Hinsichtlich der Veranlagung ist somit entscheidend, dass die Wohnung gegenüber der Meldebehörde formal als Nebenwohnung gemeldet wurde.(...)
Gegen das Abstellen auf die formale Meldung im Gegensatz zur Anknüpfung an die melderechtlichen Voraussetzungen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.(...)"

Das wurde noch mit einem Urteil des VG Köln dekoriert.

Vielleicht verstehst Du jetzt meine Haltung (s.Caro Z.).

In Köln, so scheint mir, läuft der Hase anders, nämlich entgegen jeglichem gesunden Menschenverstand.
Das tut wirklich weh.

Lyra


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