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Deine Haltung in der Angelegenheit verstehe ich vielleicht sogar besser, als Du ahnst. Aber es ändert nichts daran, dass man im Zweifelsfall auch für sein Recht kämpfen muss. So wie die Studenten, die vertrauensvoll bis vor das BVerfG gezogen sind. Sie haben zwar keinen durchschlagenden Erfolg gehabt, aber zumindest eine Rechtssicherheit erreicht, deren Ausmaße auch andere Städte als Köln noch gar nicht begriffen haben.
Das:
„So darf … der Einwand nicht irrelevant sein, die als Nebenwohnung gemeldete Wohnung sei tatsächlich aufgegeben worden oder werde als Hauptwohnung genutzt. Es muss also im Einzelfall bei nachweislich unrichtigen Meldeverhältnissen auf die tatsächliche Wohnsituation ankommen.“
kann den Städten noch sehr weh tun.
Insoweit läuft in Köln der Hase nicht nur gegen den gesunden Menschenverstand sondern auch gegen jedes Recht. Die „dekorativen“ Urteile in der von Dir zitierten Passage dürften aus der Zeit vor Mitte 2009 stammen. Seit den Ureilen des BVerwG zu Mainz dürften sie keinen Bestand mehr haben.
Aber vielleicht hat die Sache auch Methode.
Bis 2009 wurde vielfach behauptet, die Kölner Satzung (u.a.) sei rechtmäßig, weil danach die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfasst werden soll, die der Inhaber einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung zum Ausdruck bringt. Das ist und war nie Ziel des Satzungsgebers, aber es wurde halt so für Recht erkannt. Jetzt ist klargestellt, dass auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von einer Aufwandsteuer erfasst werden darf, die durch das Innehaben einer nicht überwiegend genutzten Wohnung zum Ausdruck gebracht wird. Das ist ein völlig anderer Sachverhalt, aber den Kölner nicht genug, und sie arbeiten hartnäckig daran, das Nutzen einer Nebenwohnung zum Steuergegenstand der ZWSt zu machen. Auch andere wetzen schon lange die Messer in diese Richtung. Darauf, dass sie damit keinen Erfolg haben werden, würde ich nicht wetten. Begründen lässt sich das allemal.
PS: Von wann ist denn die zitierte Begründung Deines Bescheids>
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