Stand heute

Lyra @, Montag, 23.08.2010 (vor 5371 Tagen) @ LionelHutz

Noch ein Zitat:

"Zur Gewährung der Steuergerechtigkeit ist ein Festhalten an den von dem Betroffenen geschaffenen Melderechtsdaten erforderlich. Andernfalls könnte jeder Steuerpflichtige vorbringen, die Meldedaten seien unrichtig, es jedoch gleichzeitig unterlassen, diese zu korrigieren. Wegen des Steuergeheimnisses könnte die Steuerbehörde gleichwohl die Meldebehörde nicht informieren."

Übersetzung: Wer mit Zweitwohnung gemeldet ist, der zahlt, weil er eine Zweitwohnung hat, auch wenn er keine Zweitwohnung hat.


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