Stand heute

Alfred @, Dienstag, 24.08.2010 (vor 5599 Tagen) @ Yvonne Winkler

Was erwartet Ihr denn> Die Stadtverwaltung, insbesondere die Rechtsabteilung macht nichts anderes, als einen passenden Satz aus einer gerichtlichen Entscheidung abzuschreiben - damit hat er die höheren Weihen. Selbst wenn es Unsinn ist, ändert sich nichts daran und wird/ist sogar höchstrichterliche Rechtsprechung.
Für NRW gilt zudem, dass die Städte gehalten sind, "alle Einnahmenquellen" auszuschöpfen. Und da steht halt die ZWSt ganz vorne - trifft zudem meist keine Wähler.
Verantwortlich ist letztlich keiner. Deswegen wäre eine rechtlich einwandfreie, sauber fomulierte Satzung durchaus erstrebenswert. Sollte doch möglich sein.

» ... wird man keine Anforderungen stellen können, wie sie bei Gerichten meist üblich sind. :-D
Siehe oben. Rechtsämter und Gerichte haben eins gemeinsam: An entscheidender Stelle sitzen Volljuristen. Da ist im Allgemeinen ein furchtbares/furchtbarer Wechselspiel garantiert.


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