Stand heute
» » Das Problem der Kölner ist, dass sie die Steuer als Strafe begreifen, für die Zeit in der der Einwohner falsch gemeldet war. Weil die Stadt weniger Geld vom Land bekommen hat, soll der Bürger die Steuer als Strafe und Ausgleich zahlen. So funktioniert ja das ganze Einwohnervermehrungsprinzip.
» Hierzu möchte ich noch anmerken, dass das Argument der Stadt Köln natürlich Quatsch ist.
Dein Problem dabei ist nur, dass die Stadt ihre ZWSt damit eben nicht begründet. Diese Abgabe soll eine irgendwie – seit 2009 bezüglich der Zulässigkeit hinreichend präzisierte - zum Ausdruck gebrachte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfassen, und diese Absicht ist gerichtlich auch anerkannt (war es zumindest in der Vergangenheit).
Von der Motivation des Satzungsgebers her gesehen, wäre vor der Strafe noch die Nötigung zu sehen. Aber selbst damit dringt man bei Gericht nicht durch. Ziel der ZWSt aus richterlicher Sicht ist es, in rechtlich unbedenklicher Weise den Steuerpflichtigen zu einem erwünschten Verhalten zu veranlassen.
Deine Überlegungen zur Einwohnerstatistik erübrigen sich damit.
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