Stand heute
» Naja, der Satz "Zur Gewährung der Steuergerechtigkeit ist ein Festhalten an den von dem Betroffenen geschaffenen Melderechtsdaten erforderlich." impliziert diese Begründung ja geradezu.
Was das impliziert ist relativ unbedeutend. Viel entscheidender ist, ob dieser Satz vor Gericht heute noch so haltbar ist. Ich bezweifle es. Es muss nämlich im Einzelfall bei nachweislich unrichtigen Meldeverhältnissen auf die tatsächliche Wohnsituation ankommen. Daran wird nicht nur Köln zu kauen haben.
Bezüglich der Steuergerechtigkeit sollte man (>) sich lieber Gedanken darüber machen, wie die Stadt nicht überwiegend genutzte Wohnungen, die melderechtswidrig oder -konform als Haupt- oder alleinige Wohnungen erfasst sind, in den Griff kriegen will.
» Es kommt der Stadt eben nicht darauf an, gerecht einen Aufwand zu besteuern. Sie will, in ihren Augen gerecht, ein falsches Meldeverhalten abstrafen.
Dazu hätte sie andere Möglichkeiten, die sie aber nicht nutzt/genutzt hat.
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