Stand heute

Lyra @, Montag, 23.08.2010 (vor 5599 Tagen) @ LionelHutz

Schön, dass ich Dich erheitern konnte!
Ich müsste eigentlich alle fünf Seiten abtippen, denn dort jagt ein Brüller den anderen.
Beispiel:
Auch bei mir war es so, dass ich die Aufenthaltsdauer in Tagen pro Monat angeben musste; hab ich auch gemacht -was einfach war, weil ich ja nur in einer Wohnung war- daraufhin
(Zitat) folgende Begründung zur Abweisung:
"Es ist nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige mit einer tatsächlichen Nutzung über die Erstwohnung verfügt."

Auch ein Brüller, oder>!


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