Stand heute

LionelHutz @, Mittwoch, 25.08.2010 (vor 5370 Tagen) @ Alfred

» Dein Problem dabei ist nur, dass die Stadt ihre ZWSt damit eben nicht begründet. ...

Naja, der Satz "Zur Gewährung der Steuergerechtigkeit ist ein Festhalten an den von dem Betroffenen geschaffenen Melderechtsdaten erforderlich." impliziert diese Begründung ja geradezu.

Es kommt der Stadt eben nicht darauf an, gerecht einen Aufwand zu besteuern. Sie will, in ihren Augen gerecht, ein falsches Meldeverhalten abstrafen.


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