ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson

LionelHutz @, Mittwoch, 13.01.2010 (vor 5240 Tagen) @ bergamlaimer

» Ich bin durch die Zweitwohnungssteuer in München betroffen. Ich halte mich
» überwiegend bei meiner pflegebedürftigen Mutter im Ruhrgebiet auf, die auch
» meinen Unterhalt bestreitet. So ist meine Wohnung in München vorübergehend
» zur Zweitwohnung geworden, für die ich jetzt Steuern bezahlen soll, obwohl
» ich doch nur einer sittlichen Pflicht nachkomme. Gibt es passende
» Entscheidungen>

Ja, es gibt eine passende Entscheidung.

Das VG München hat in seiner Entscheidung vom 27.07.2006
(Aktenzeichen: M 10 K 05.6044) in einem ähnlichen Fall entschieden. Allerdings stand die Nebenwohnung in diesem Fall quasi leer und wurde nur max. 3 Tage im Jahr benutzt. Das VG hat eine Steuerpflicht des Klägers abgelehnt. Es hat entschieden, dass die Wohnung nicht der persönlichen Lebensführung des Klägers oder seiner Familienangehörigen dient und der Kläger daher keine Zweitwohnung inne hat. Die Wohnung diene der Kapitalanlage.

Im weiteren Verlauf hat das Bundesverwaltungsgericht (9 C 8/08) die Begründung ausgewechselt. Über die zuvor geschilderte Frage wurde nicht mehr entschieden.


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