ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson

Alfred @, Mittwoch, 13.01.2010 (vor 5239 Tagen) @ LionelHutz

» Anlass, um im hier konkreten Fall Zweifel am Innehaben der Wohnung zu haben, gibt es nicht.
Schön, da sind wir uns mal einig. Aber die Zweitwohnungsteuer knüpft an das Innehaben der Wohnung an, nicht an das Nutzen. Da darf manmanman (sehr gelungen übrigens) sich ja wohl auf den Standpunkt stellen, dass neben der tatsächlichen Selbstnutzung es gerade der Leerstand der Zweitwohnung trotz rechtlich bestehender Nutzungsmöglichkeit ist, der regelmäßig auf die der Besteuerung zugrunde liegende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers schließen lässt. Deshalb betont das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ja auch, dass der von der Aufwandsteuer erfasste Aufwand für die persönliche Lebensführung auch ohne tatsächliche Inanspruchnahme der Zweitwohnung vorliegt.
Könnte auch heute noch gelten.

» Welche Urteile der "beiden bayerischen Sprüchekörper" vertrüben Dir die Hoffnung>
Falsche Frage, Hoffnung könnten sie mir nur vertrüben, wenn ich denn in dieser Angelegenheit welche hätte. Aber Du scheinst nach den "gegenteiligen Urteilen" zu fragen. Gemeint sind - selbstverständlich und offensichtlich - die beiden genannten Entscheidungen

» Vor dem Hintergrund des von mir zitierten Urteils des VG Münchens bestehen bei dem hier geschilderten Sachverhalt gute Aussichten, gegen einen ev. Steuerbescheid vorzugehen.
Man kann es auch anders sehen. Das Urteil des bayer. VGH wurde jedenfalls nicht aufgehoben, weil es die Frage des Leerstands falsch gesehen hatte. Darüber, wie das BVerwG entschieden hätte, wenn der Kläger nicht nur Eigentümer sondern auch Inhaber der leer stehenden Wohnung gewesen wäre, ist damit nichts gesagt. Das wird die Landesanwaltschaft dem VG München schon beibringen, und das wird sich nicht störrisch zeigen.

» Teile Deine Erkenntnisse doch bitte mit uns.
Teilen heißt geben und nehmen, was eine gewisse innere Bereitschaft voraussetzt. Wenn ...[nach Selbstzensur gestrichen].


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