ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson

Alfred @, Mittwoch, 13.01.2010 (vor 5247 Tagen) @ bergamlaimer

Nach Auffassung der/einiger Gerichte zumindest rechtmäßig, denn es geht um ja „nur“ um das Innehaben einer Zweitwohnung.


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