ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson

Alfred @, Mittwoch, 13.01.2010 (vor 5240 Tagen) @ LionelHutz

Der Vollständigkeit halber:
Die Revision richtete sich gegen die Entscheidung
Bay. VGH 4 Urteil vom 27. Juli 2006 - 4 BV 06.2954
mit der das genannte Urteil des VG München aufgehoben und die Steuerpflicht des Eigentümers bejaht wurde.

Voraussetzung für eine sinngemäße Anwendbarkeit in diesem Fall wäre, dass die Mutter Inhaberin der Wohnung ist. Änderte im Ergebnis aber nur, dass sich die ZWSt-Pflicht dann auf die Mutter verlagerte. Die Wohnung bliebe nach der im übrigen verfassungswidrigen Münchener Satzung Zweitwohnung.


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