ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson

LionelHutz @, Mittwoch, 13.01.2010 (vor 5247 Tagen) @ Alfred

» Voraussetzung für eine sinngemäße Anwendbarkeit in diesem Fall wäre, dass
» die Mutter Inhaberin der Wohnung ist. Änderte im Ergebnis aber nur, dass
» sich die ZWSt-Pflicht dann auf die Mutter verlagerte. Die Wohnung bliebe
» nach der im übrigen verfassungswidrigen Münchener Satzung Zweitwohnung.

Sofern sich die Aussage auf das Urteil des VG München bezieht, ist sie unzutreffen. Das VG stellt alleine auf das Innehaben einer Zweitwohnung für den persönlichen Lebensbedarf ab.

Das Urteil des BayVGH wurde durch die Revision aufgehoben. Ob sich das BVerwG der Begründung des VG anschliesst oder nicht, hat es jedenfalls in der genannten Entscheidung ausdrücklich offen gelassen.


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