ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson

Alfred @, Donnerstag, 14.01.2010 (vor 5210 Tagen) @ bergamlaimer

Auch an Bjoern

Die Registrierung mit Nebenwohnung in München und Hauptwohnung dürfte nach der Schilderung in Ordnung sein, wenn bei Wohnungen in der beschriebenen zeitlichen Zuordnung benutzt werden. Die ist im Allgemeinen „auf das Jahr“ bezogen. Andere Kriterien gelten bei volljährigen Alleinstehenden (mit Ausnahme bestimmter Behinderter) eigentlich nicht. Da könnte man anpieksen, dass diese Personen durch die Verknüpfung von Melde- und ZWSt-Recht gegenüber verheiraten (und - nicht für München - eine Lebenspartnerschaft führenden) Einwohnern diskriminiert werden.

Warum in München nicht abgemeldet> Die Frage ist allerdings berechtigt. Da scheint ja ein Versäumnis vorzuliegen. Eine unterlassene Meldung ist nicht nur in NRW sondern in allen Bundesländern eine Ordnungswidrigkeit, wenn auch keine Straftat. Wobei das Abmelden einer Nebenwohnung, die man weiterhin innehat, für die Behörden von Haus aus schwer nachzuprüfen ist. Zu fragen wäre auch: Warum Aufwand für eine ungenutzte Wohnung betreiben und nicht aufgeben/verkaufen/weiter vermieten> Aber das muss man hier allerdings nicht weiter/zu weit vertiefen
Die Wohnungen von Haftinsassen sind ein schönes Thema (Diskriminierung unbescholtener Einwohner), bei der Münchener Satzung allerdings nicht relevant. In BY (MG Art. 22, Abs. 2) gibt es für das „Einsitzen“ keine Meldepflicht solange der Insasse für eine andere Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet oder der Aufenthalt nur von kurzer Dauer ist. Da bleibt nicht mehr viel nach, und eine Nebenwohnung ist eigentlich auszuschließen. In abgemildeter Form könnte die Diskriminierung unbescholtener Einwohner für Wohnungen, die zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden, geltend gemacht werden. Hat das BVerwG allerdings schon verworfen. Kann man trotzdem hinterfragen. Wäre einen eigenen Beitrag wert.

Eine Privilegierung einer auf Dauer vermieteten Eigentumswohnung gegenüber einer auf Dauer weiter vermieteten Mietwohnung kann ich erst Mal nicht erkennen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion