ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson

Alfred @, Donnerstag, 14.01.2010 (vor 5188 Tagen) @ LionelHutz

Hallo "bergamlaimer"
Immer noch in Unkenntnis dieses VG-Urteils, käme für mich eine derartige Vorgehensweise nicht in Frage. Wie in diesem Beitrag zutreffend festgestellt wurde, ist Steuergegenstand der Zweitwohnungsteuer der das Innehaben einer Zweitwohnung. Eine Zweitwohnung ist „eine weitere Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf“.
Auf die Nutzung kommt es demnach nicht an. Diese Frage kann man zwar kontrovers diskutieren, aber nicht mit der Behauptung wegwischen, dem wäre nicht so.
Die Wohnung, um die es konkret in München geht, wird unbestritten innegehabt. Da kann es folglich, wenn überhaupt, hier nur um die Frage gehen, ob es sich um eine Zweitwohnung handelt. Und für diese (Rechts)frage ist, auch wenn man anderer Auffassung sein kann, für die bayer. Gerichtsbarkeit die Satzung der Stadt München nicht etwa unerheblich sondern maßgeblich.
Da erscheint mir ein Urteil, dass schon in der grundlegenden Frage des Innehabens (“Der Kläger sei trotz des Nießbrauchsrechts seiner Mutter Wohnungsinhaber; …“) nach rechtskräftiger, höchstrichterlicher Entscheidung neben der Spur zu liegen scheint, als nicht besonders erfolgversprechend. Was nun nicht heißt, dass man es außer Acht lassen muss/kann/soll/darf.
Man sollte also die Satzung der Stadt München sehr sorgfältig lesen, um sie zu verstehen, ggf. mit der Satzung von Bad Wiessee vergleichen und evtl. - es ist bestimmt nicht schädlich - auch das genannte Urteil des VG nicht nur lesen. Natürlich gehören auch noch andere Quellen dazu, die verständig zu betrachten sind. Bei Bedarf kann ich da Tipps geben. Nach Auswertung kann man dann entscheiden, ob man das Risiko des Rechtsweges eingehen will.
Vor dem VG ist ein Anwalt nicht erforderlich. Wenn man trotzdem einen nehmen will, sollte man darauf achten, dass er sich in der Materie (Zweitwohnungs- und Verwaltungsrecht) auskennt und bereit ist, sich mit der Sache verantwortungsbewusst und nicht nur formelhaft auseinander zu setzen. Bei Bedarf kann ich auch da Tipps geben.


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