ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson

LionelHutz @, Mittwoch, 13.01.2010 (vor 5239 Tagen) @ Alfred

Wie gesagt, das Urteil des VG München ist wohl rechtskräftig. Wer sich bei gegebenem Sachverhalt nicht darauf beruft handelt grob fahrlässig, wenn er einen ZWS-Bescheid beseitigen will.


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