ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson

LionelHutz @, Mittwoch, 13.01.2010 (vor 5239 Tagen) @ bergamlaimer

Also ich würde mit dem Urteil des VG München die andere Seite nehmen. Warum sollte die Wohnung nicht inne gehabt werden> Ich gehe davon aus, dass die Wohnung noch vollständig mit den persönlichen Gegenständen und Möbeln ausgestattet ist. Sie wird halt nur nicht bewohnt, weil Du Dich um Deine Mutter kümmerst. In dem Behalten der Wohnung um sie später, wenn es Deiner Mutter besser geht, wieder zu nutzen ist mit dem VG München kein besonderer Aufwand im Sinne einer Aufwandsteuer zu sehen.

Auf Grund des langen Leerstandes gehe ich momentan davon aus, dass die Wohnung Euch gehört. Aber auch sonst lässt sich so argumentieren.

Der Fall ist wirklich fast identisch mit dem des VG.

Könnte fast ne Hausarbeit sein ;-)


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