ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 13.01.2010 (vor 5246 Tagen) @ bergamlaimer

Das Innehaben ist nicht an den Zustand der Wohnung geknüpft, sondern hängt an der Verfügungsbefugnis und die hat man als Eigentümer, Mieter oder NIeßbraucher.
Die kann m.E. eine leere Wohnung nicht verhindern.

Wer aber ständig die
» leerstehende Wohnung nicht nutzt, hat eben keinen zusätzlichen
» Aufwand,jedenfalls dann, wenn er wie ich die gleiche Leistung erbracht hat,
» als die Wohnung noch Hauptwohnung war.
» Damit kommt dieses Verhalten (eine Wohnung leer zu lassen und nicht zu
» bewohnen) dem Verhalten eines Kapitalanlegers nahe. Auch der Vergleich mit
» einem Mieter, der seine Wohnung nicht aufgibt, weil er für mittlere Frist,
» im Ausland tätig wird und fürchtet, eine ähnliche, hier preiswerte Wohnung
» in einem schwierigen Wohnungsmarkt nicht zu bekommen, drängt sich auf.
» Schließlich kann der Mietpreis einer solchen Wohnung erheblich unter dem
» aktuellen Marktpreis liegen.

Die Motivation, eine Wohnung weiter zu halten ohne sie zu nutzen, leuchtet mir völlig ein.


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