ZWS in Schleswig

Schleswig erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2014. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 14% (effektiv 15.4%).

Satzung

Satzung von Schleswig

Befreiung

Die Satzung der Schleswig sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege (Therapeutisch und Pflege)
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • einzelne Räume in der elterlichen Wohnung (Kinderzimmer), über die keine alleinige Verfügungsmacht besteht und die unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden
  • Hauptwohnung und Nebenwohnung im selben Geäude

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Letzte Änderung: 25.04.2014