ZWS in Köln

Köln erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Köln

Befreiung

Die Satzung der Köln sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler.
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Pflegeheime
  • Frauenhäuser
  • Strafvollzug

Urteile in Köln

21 K 3256/09 (VG Köln, 27.10.2009)

Die Stadt Köln hat erst nach Klageeinreichung einen Aufhebungsbescheid erlassen, was zur Erledigung des Klageverfahrens führte. Das Gericht hat erfreulicherweise der Stadt Köln die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Interessant ist die ausdrückliche Klarstellung, daß die Erhebung der Zweitwohnungssteuer die tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt über die Wohnung voraussetze. Im konkreten Fall hätte die Behörde daran Zweifel haben müssen, da sie in einem Vermerk selbst angemerkt hatte, daß die Wohnung den Eltern des Klägers gehörte.

21 K 1844/09 (VG Köln, 14.07.2009)

Ein Berufssoldat mußte aufgrund melderechtlicher Vorschriften seine Hauptwohnung in einer Gemeinschaftsunterkunft anmelden. Dadurch wurde automatisch seine bisherigen Hauptwohnung in Köln zur Zweitwohnung.

Die Stadt Köln erhob eine Zweitwohnungsteuer und sah keinen Bedarf für einen Änderungsbescheid. Nach Klageeinlegung erließ die Stadt Köln dann prompt den Änderungsbescheid, mit welche der Zweitwohnungssteuerbescheid aufgehoben wurde, so dass das Verfahren für erledigt erklärt werden konnte. Das Verfahren endete mit einer übereinstimmenden Erledigungserklärung.

Besonderheiten

In der Satzung sind Prozentsätze geregelt, die abgezogen werden, wenn die Wohnung beispielsweise einschl. Betriebskosten oder mit Möbilierung bezogen wird.

Meldungen zu Köln (3)

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Letzte Änderung: 28.04.2009