Bremen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.1996. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 12%).
Die Höhe der Zweitwohnungsteuer wurde am 01.01.2007 von 8 auf 10 Prozent erhöht.
Zu Bremen gibt es leider noch keinen Meldung.
Letzte Änderung: 26.04.2021