In Alpen wird nicht gewohnt oder geschlafen

Rebell @, Montag, 06.05.2013 (vor 4075 Tagen) @ Alfred

Solche Fehlurteile nur in Schwaben möglich ?
Ja denn nur in Schwaben gibt es Alpen!
In Oberbayern werden diese Almen genannt!

Fakt ist allerdings, dass die Hirten nicht bei den Tieren im Stall schlafen, so ist die richtige Definition, das Gericht konnte dieses ja nicht wissen, wenn der Vertreter einer Kommune dises so dargelegt hat, dann muss dieses das Gericht auch glauben und kann dieser Tatsache nicht widersprechen.
Ein Abgeordneter im Bundestag in Berlin braucht auch um sein Einkommen als Abgeordenter (aus Bayern stammend) in Berlin zu erzielen eine Schlafgelegenheit, denn auch Abgeordnete (außer Von der Layen) werden zur Zweitwohnungssteuer veranlagt, gleiches gilt auch für MdL in München.

In der Satzung der Gemeinde Sonthofen, um diese Stadt handelt es sich - sind in der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer, hierzu keinerlei Ausnahmeregelungen erkennbar. folglich bleibt dem Kläger nur noch in die Revision zu gehen.
Lasst uns gespannt sein wie das weitergeht?


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