In Alpen wird nicht gewohnt oder geschlafen

Rebell @, Samstag, 11.05.2013 (vor 4762 Tagen) @ Alfred

Lasst uns gespannt sein, nach zuverlässigen Informationen sollte dieses Urteil angeblich noch nicht rechtskräftig sein, der Kläger strengt inzwischen Berufung beim OVG an.
Es erweckt somit den Eindruck, dass das Schlafen bei den Rindern doch nicht so einfach belegt sei. Zusätzlich ist der Kläger bemüht die Zustände vor Ort noch etwas genauer zu prüfen. Da auf den Alpen auch Gäste bewirtet werden, dürfte doch vor Ort auch die Hygienischen Verhältnisse eine große Rolle spielen. Selbst wenn diese Alpen nicht an die öffentliche Wasserversogung angeschlossen seien, ( weshalb man diese Alpen nicht zum Wohnen nutzen könne- so die Argumente der Stadt vor Gericht) selbst eigene Brunnenanlagen sind nach den Vorschriften nur zulässig zu betreiben, wenn die Qualitätsansprüche gegeben sind. Auch die Rindviecher haben Anspruch auf sauberes Trinkwasser nicht nur die Bewohner dieser Alpen!!


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